Ein besonderer Verein

Eine deftige Erotik-Fantasie

erzählt von Freddy

Teil 3: Interna des Vereins

Damit ersichtlich wird, welche Ziele dieser besondere Verein verfolgt, ist bereits in diesem frühen Stadium der Erzählung die fiktive Satzung des in der Fantasie des Autors entstandenen Vereins entworfen worden.

 
Verein zum Fördern der Genußfreude

Vertrauliche Satzung (Entwurf)

§ 1: Rechtliche Form und Vertraulichkeit
Dieser Verein ist eine private Vereinigung von Interessenten zur Plege des Vereinszwecks. Wegen der möglichen rechtlichen und/oder moralischen Vorbehalte andersdenkender bzw. intoleranter Zeitgenossen (einschließlich der gegenwärtigen Justiz) ist dieser Verein nicht in das Vereinsregister eingetragen, sondern nur von der freiwilligen Bereitschaft seiner Mitglieder getragen. Daher ist auch diese Satzung vertraulich und keinem Außenstehenden bekanntzumachen.
§ 2: Vereinszweck
Der Verein dient dem Zweck, die Genußfreude seiner Mitglieder bis hin zur Genußsucht zu fördern. Dazu genören insbesondere
  1. übermäßiges Essen bis hin zur Völlerei,
    auch zum Zweck der Gewichtszunahme oder zumindest deren Akzeptanz;
  2. übermäßiger Alkoholkonsum durchaus bis zum Vollrausch,
    auch unter Inkaufnahme einer sich daraus ergebenden Alkoholsucht;
  3. übermäßiger Tabakkonsum,
    auch unter Inkaufnahme einer sich daraus ergebenden Nikotinsucht;
  4. ausschweifender einvernehmlicher Sexualverkehr aller Mitglieder untereinander
    in vielen abwechslungsreichen Varianten nach Maßgabe der Regelungen in § 5.
Der Konsum harter illegaler Drogen wird vom Verein nicht gefördert.
§ 3: Mitgliedschaft
Neue Mitglieder können nur auf Empfehlung eines ordentlichen Mitglieds eingeladen werden. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein und werden erst nach einer Probezeit zum ordentlichen Mitglied ernannt, nachdem sie an mindestens vier Veranstaltungen erfolgreich teilgenommen haben und ihr aktives Verhalten im Sinne des Vereinszwecks nach § 2 außer Zweifel steht.
  1. Vorzugsweise soll der Verein folgende Mitglieder akzeptieren:
    1. Paare, die miteinander verheiratet sind,
    2. gleichgeschlechtliche Paare mit eingetragener Lebenspartnerschaft,
    3. Paare, die miteinander verlobt sind,
    4. Einzelpersonen, die mit einem ordentlichen Mitglied verwandt sind,
    5. Einzelpersonen, die eine besondere Bereicherung für den Vereins darstellen.
  2. Darüberhinaus sollen die Neumitglieder folgende Bedingungen erfüllen:
    1. jede aufzunehmende Frau sollte mindestens 100 kg und
      jeder aufzunehmende Mann sollte mindestens 125 kg wiegen;
    2. Bedingung b1 gilt auch als erfüllt, wenn
      1. ein verschiedengeschlechtliches Paar gemeinsam 225 kg,
      2. ein lesbisches Paar gemeinsam 200 kg und
      3. ein homosexuelles Paar gemeinsam 250 kg
      wiegt;
    3. Neumitglieder sollten für alle Vereinsmitglieder in besonderer Weise erotisch reizvoll sein. Dies können im einzelnen folgende Reize sein:
      1. besonders aufreizende Körpermerkmale entsprechend § 4,
      2. besonders aufreizende Sexualpraktiken entsprechend § 5,
      3. beliebige Kombinationen aus b3 i und ii,
      4. besondere Toleranz und Lernfähigkeit zum Verwirklichen der Vereinsziele.
§ 4: Erotische Reize
Schönheit ist keine absolute Wahrheit, sondern liegt im Auge des Betrachters. Die Mitglieder des Vereins finden nämlich keinerlei Gefallen an dem öffentlich propagierten Schönheitsideal im Bereich der Magersucht oder an deren Grenze, sondern verehren nach den Aufnahmebedingungen (§ 3b i und ii) üppige Figuren bis hin zu ausgeprägter Fettleibigkeit und ein Mindestmaß an Frivolität. Selbst wenn nicht jedes Mitglied alle aufgelisteten Merkmale als reizvoll empfindet, gebietet es die Toleranz, die Vorlieben jedes anderen Mitglieds zu respektieren. Die folgenden Reize sind am Beispiel von Frauen zusammengestellt. Einige zutreffenden Eigenschaften gelten aber auch für Männer.
  1. Körperliche Reize:
    1. ein volles bis feistes Gesicht, mehr oder weniger ausgeprägtes Doppelkinn,
    2. fleischige bis wulstig fette Arme,
    3. normale oder volle schwere Brüste, fest, wabbelig, wogend oder hängend;
    4. eine "Sanduhr"-Figur [Hourglass Figure] mit fülliger Oberweite,
      sichtbarer Taille und ausladendem breiten Hintern
      oder ein gewaltiger Hängebauch, der weit vor den Oberschenkeln
      herunterhängt und bei jedem Schritt mächtig wogt,
    5. dralle oder dicke fleischige Beine bzw. Oberschenkel
    6. Cellulitis an Po und/oder Oberschenkeln,
    7. Reibspuren mit dunkel verfärbter Haut zwischen dicken wabbeligen
      Schenkeln und/oder Pobacken,
    8. ausgeprägte Fettwülste an Schenkeln und/oder Armen,
      ggf. auch am Bauch und im Rücken (z.B. Tannenbaumstrutur) u.a.m.
  2. Reize durch Verhaltensweisen und/oder Kleidung:
    1. aufreizendes Rauchen,
    2. aufreizende Bewegungen (Gesten) in knapper (zu) enger Kleidung
      (überall hervorquellende Fettwülste, Rock- bzw. Hosenbund wird
      schon beim Sitzen, spätestens aber beim Essen ungeniert geöffnet),
    3. nicht-perfektes (leicht derangiertes bis schlampiges) Äußeres,
      z.B. (mehr oder weniger) zerzauste Frisur, verwischtes Make-up,
      unordentliche Kleidung (offene oder fehlende Knöpfe, Laufmaschen,
      Flecke, eingerissene Nähte u.a.m.),
    4. vulgäres Reden bzw. Dirty Talking
    5. hemmungsloses Essen und/oder Trinken (merklicher Schwips oder
      Rausch) mit ungeniertem Rülpsen und/oder Furzen,
    6. durch dauerhaftes Trinken aufgeschwemmtes Gesicht,
    7. nachlässige bis schlampige Körperpflege, z.B. merklich verschwitzte
      (behaarte) Achselhöhlen (ohne Deo), Schweißfüße, ausgeprägter
      Geruch nach Genitalien (und/oder Ausscheidungen),
    8. mehr oder weniger frivol exhibitionistisches Anbieten zum Sexualverkehr,
      z.B. durchsichtige Kleidung, (extrem) tiefes bzw. weites Dekolleté
      (mit oder ohne BH), kurzer Mini (mit knappem oder ohne Slip), nur in
      Dessous, oben ohne u.a.m.
§ 5: Sexualpraktiken
Eines der Hauptziele des Vereins ist nach § 2d der ausschweifende einvernehmliche Sexualverkehr aller Mitglieder untereinander mit getauschten Partnern in möglichst vielen abwechslungsreichen Varianten.
  1. Sofern die (bzw. alle) daran beteiligten Partner damit einverstanden sind, gehören dazu insbesondere:
    1. Penetration
      1. Vaginalverkehr (Koitus, Ficken)
      2. Analverkehr (griechisch, Arschficken)
      3. Doppelte Penetration (Sandwich, je ein Schwanz in Fotze und Arschloch)
    2. Oralverkehr
      1. Fellatio (Blow Job, Schwanz blasen)
      2. Cunnilingus (Fotze lecken)
      3. Anilingus (Arsch(loch) lecken)
      4. Sonstige Leckspiele (an Brustwarzen, Ohrläppchen, Achselhöhlen, Füßen)
    3. Penis an anderen Körperteilen
      1. Mammalverkehr (spanisch Tittenfick)
      2. Achselhöhlensex (italienisch)
      3. Schenkelverkehr (russisch)
      4. Kniekehlensex (albanisch)
      5. Pobackensex (mongolisch)
      6. Fußsex (Fußfick zwischen beiden Füßen)
    4. Leichte BDSM-Praktiken
      1. Bondage (Fesselspiele)
      2. Dominance & Submission (Dominanz und Unterwerfung)
      3. Dirty Talking (ordinäres Reden)
      4. Demütigung (hauptsächlich durch Verbalerotik)
      5. Spanking (Schlagen zur Strafe oder Disziplinierung)
        nur leichte Schläge ohne bleibende Spuren!
    5. Sitzen auf dem Gesicht einer liegenden Person
      1. Facesitting (mit Fotze auf dem Gesicht)
      2. Facesitting (mit Arschloch auf dem Gesicht)
      3. Facefarting (in Position 4 ii und dabei furzen)
    6. Besudelungsspiele
      1. Bukkake (Gesichtsbesamung)
      2. Natursekt (Urinspiele)
      3. Kaviar (Kotspiele)
      4. Windelsex (allein bzw. mit NS und/oder KV)
      5. Enema (Klistierspiele)
      6. Vomit (Kotzspiele z.B. im Alkoholrausch)
    7. Sonstiges
      1. Rollenspiele (z.B. Kliniksex, Ageplay)
      2. Tribadie/Frotteurismus (Aneinanderreiben gleicher Genitalien )
      3. Gruppensex & Gangbang
      4. Exhibitionismus und Voyeurismus
  2. Nicht zu den von Vereinsseite geförderten Praktiken gehören jedoch:
    1. Sex mit Minderjährigen (d.h. Personen unter 18 Jahre)
    2. Inzest, d.h. Beischlaf mit Verwandten in gerader Linie oder Geschwistern
      (angeheiratete Verwandte, d.h. Verschwägerte, sind davon nicht betroffen)
    3. sexuelle Handlungen mit/an Tieren (Zoophilie)
Diese Positiv- und Negativlisten (a bzw. b) können bei der Vielzahl menschlicher Neigungen kaum vollständig sein. Im Zweifelsfall entscheidet der jeweilige Gastgeber nach § 6 in Ausübung seines Hausrechts nach billigem Ermessen, ob er eine hier nicht aufgelistete Praktik in seinen Räumen zuläßt oder nicht. Der Verein wird bei nächster Gelegenheit beschließen, in welcher der beiden Listen diese Praktik nachgetragen wird.
§ 6: Vereinstreffen
Die Mitglieder des Vereins treffen sich mindestens einmal pro Monat reihum bei verschiedenen Mitgliedern, deren Räumlichkeiten dafür geeignet sind. Die Reihenfolge wird eine angemessene Zeit vorher festgelegt. Mitglieder, bei denen minderjährige Kinder oder andere Familienangehörige im Haushalt leben, brauchen während dieser Zeit keine eigenen Räume bereitzustellen, sind aber trotzdem turnusmäßig für die Organisation zuständig. Auf Antrag können die Partyräume des gegenwärtigen Vereinsvorsitzenden benutzt werden.
§ 7: Kostenerstattung
Angemessene Kosten der Vereinstreffen und Schadenersatz für entstandene Schäden (z.B. an Räumlichkeiten, Einrichtungsgegenständen oder Kleidungsstücken) werden nach billigem Ermessen auf die Beteiligten umgelegt. Der Verein fördert zwar den ausschweifenden einvernehmlichen Sexualverkehr seiner Mitglieder untereinander, aber keine Prostitution. Deshalb dürfen sexuelle Handlungen jeglicher Art nicht gegen Bezahlung erbracht oder verrechnet werden. Damit soll es Prostituierten beiderlei Geschlechts möglich sein, bei den Vereinstreffen ihre persöhnlichen sexuellen Neigungen in einem privaten Umfeld auszuleben. Verrechnung sexueller Aktivitäten führt um unweigerlichen Ausschluß der beteiligten Mitglieder.
§ 8: Vorübergehende Beschränkungen
Aus gegebenem Anlaß sind vorübergehende Beschränkungen beim Alkohol- und ggf auch beim Tabakgenuß angeraten. Dies sind insbesondere:
  1. bei Männern die anfängliche Zurückhaltung beim Trinken, um bis zum Ende der sexuellen Aktivitäten bei einem Treffen die Erektionsfähigkeit nicht zu beeinträchtigen
  2. bei Frauen im gebärfähigen Alter die Zurückhaltung beim Trinken und Rauchen, um vor und während einer Schwangerschaft sowie während der Stillzeit ihren Nachwuchs nicht zu gefährden.
Falls es einer schwangeren oder stillenden Frau schwerfällt, bei den Vereinstreffen auf Alkohol und/oder Tabak zu verzichten, kann die Mitgliedschaft auf Antrag bis nach der Stillzeit ruhen. Gegebenenfalls kann in einem solchen Fall auch eine (vorübergehende) Entwöhnungskur angeraten sein. Seitens des Vereins ist jedoch eine Teilnahme am Essen und an geeigneten Sexualspielen durchaus wünschenswert. In allen anderen Fällen als § 8b ist jedoch eine Entziehungskur mit den Vereinszielen nach § 2 nicht vereinbar.
§ 9: Datenschutz
Alle Vereinsunterlagen, soweit sie mit einem PC bearbeitet werden, sind auf zwei identischen USB-Sticks gespeichert, die genau wie alle Unterlagen in Papierform sicher unter Verschluß gehalten werden. Diese Daten werden nur auf einem regelmäßig aktualisierten und überprüften PC bearbeitet, der zu dieser Zeit nicht mit einem Netzwerk verbunden ist. Damit können die Vereinsdaten nach menschlichem Ermessen nicht durch Schadsoftware oder Angriffe aus dem Netz ausgespäht werden.

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Wird fortgesetzt

Erschienen: 15.05.08 / Aktualisiert: unverändert


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